Finanzierung & Förderung
Finanzierung & Förderung
Finanzierung & Förderung

Teilnahme am Unterricht:

  • Die Teilnahme am Unterricht an der Abendrealschule ist kostenlos.
  • Schulbücher werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt.
  • Ein Eigenanteil ist zu leisten.

BAföG-Förderung:

  • Eine Förderung nach BAföG ist ab dem 3. Semester möglich.
  • Das BAföG ist elternabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Weitere Informationen zur Ausbildungsförderung (BAföG) sind erhältlich beim Amt für Ausbildungsförderung.

Grundlegende Informationen zur Ausbildungsförderung (BAföG):

  • Eine Förderung nach dem BAföG ist erst in der Hauptphase ab dem 3. Semester möglich, wenn mindestens 20 Wochenstunden (à 45 Min.) Unterricht erteilt werden.
  • Die Förderung ist abhängig vom Einkommen der Eltern und vom Einkommen und Vermögen desjenigen, der BAföG in Anspruch nehmen möchte.
  • Ob Sie nach BAföG gefördert werden, hängt von persönlichen Voraussetzungen ab (Alter, Staatsangehörigkeit und Eignung). Grundsätzlich müssen Sie die Ausbildung an der Abendrealschule vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen.
  • Leistungen nach dem BAföG werden für 1 Jahr gewährt.
  • Eine Unterbrechung oder ein Abbruch der Ausbildung müssen schriftlich begründet werden und Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden, um Überzahlungen zu vermeiden.
  • BAföG-Schulbescheinigungen werden von Frau Özdemir ausgefüllt. Der Antrag muss dann beim BAföG-Amt abgegeben werden.
  • Unentschuldigte Fehlzeiten ab 3 Tagen werden vom Sekretariat dem BAföG-Amt sofort gemeldet. Als Entschuldigung können nur ärztliche Atteste oder amtliche Bescheinigungen akzeptiert werden. Werden Atteste oder amtliche Dokumente zu spät eingereicht, müssen Sie selbst mit dem BAföG-Amt in Verbindung treten.

Weitere Informationen unter:

Ausbildungsförderung (BAföG)
Adresse: Amt für Ausbildungsförderung
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
KVB-Linien 1, 9, HST: Kalk Post