Für den Bildungsgang der Abendrealschule gelten bestimmte Aufnahmevoraussetzungen, die wir Ihnen im Folgenden gerne erläutern möchten. Um in das Programm aufgenommen zu werden, müssen Sie bei Eintritt mindestens 17 Jahre alt sein und die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Außerdem müssen Sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in das 1. Semester berufstätig, geringfügig beschäftigt oder in einem Minijob tätig sein. Alternativ können Sie nachweisen, dass Sie vor Schulantritt mindestens sechs Monate berufstätig oder geringfügig beschäftigt waren oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Auch Kindererziehungszeiten oder Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, ein freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder die Pflege eines Angehörigen werden angerechnet.
Insbesondere für Geflüchtete gibt es die Möglichkeit, durch eine Glaubhaftmachung über Beschäftigungszeiten im Heimatland eine Aufnahme in das Programm zu ermöglichen, auch wenn Unterlagen verloren gegangen sind.
Wenn Sie noch keine Arbeit oder Beschäftigung nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, den Vorkurs zu besuchen. Hier werden Sie optimal auf das erste Regelsemester vorbereitet.
Der Bildungsgang der Abendrealschule ermöglicht Studierenden mit unterschiedlich umfangreichen beruflichen Vorerfahrungen den nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I gemäß § 12 Abs. 2 SchulG. Für den Mittleren Schulabschluss (FOR) wird eine Zentrale Prüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik abgelegt.